Das Glücksspielmonopol in Deutschland im Wandel

Grundsätzliche Gedanken hinter dem Monopol

Das Monopol auf die Kontrolle des Glücksspiels liegt zum Schutze der Spieler beim Staat. Es soll so verhindert werden, dass Spieler sich selbst durch Spielsucht ruinieren. Jüngst in den Schlagzeilen dazu, „Hartz IV Empfänger dürfen kein Lotto spielen“. Ob diese Ankündigung auch von den Lotto-Annahmestellen umgesetzt werden kann, bleibt höchst zweifelhaft. Ebenso zweifelhaft ist es ob eine solche Ausgrenzung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe andere Ziele als „Populismus“ verfolgt.

Der Europäische Gerichtshof kippte das deutsche Glücksspielmonopol.

So titelte zumindest die Presse, bei der Veröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im September 2010. Richtig ist auf jeden Fall, dass Änderungen und wahrscheinlich auch Liberalisierungen vorgenommen werden müssen. Vor allem die Sportwetten und Glücksspielgeräte, in Gaststätten und Spielhallen, müssen umfassend auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Aussage, der EuGH hätte das Monopol gekippt, ist nur teilweise richtig. Der EuGH hat grundsätzlich Wettmonopole als zulässig erklärt, ein solches Monopol ist jedoch mit Auflagen verbunden, die in Deutschland nicht erfüllt werden. Das Ziel des Schutzes der Spieler wird durch die Werbung und Spielautomaten unterlaufen. Eine Lösung in diesen Fragen ist daher wichtig, bleiben sie offen oder wird weiter so verfahren wie heute, dann ist das Monopol tatsächlich aufgebrochen.

Der Versuch das Staatsmonopol zu erhalten ist nicht neu.

Es geht um beides, Steuereinnahmen und den Schutz der Spieler. Bereits im Jahr 2008 wurde der Versuch eines neuen Staatsvertrages unternommen. Der Staatsvertrag war auch der Anlass der Klage durch mehrere Wettveranstalter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands. Die Gerichte aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen brachten die Klagen beim EuGH vor. Strittig war das Verbot der Glücksspiele im Internet. Das Verbot war mit dem Staatsvertrag 2008 in Kraft getreten.

Auch ohne das EuGH-Urteil war die Umsetzung des Verbotes nur schwer oder nicht umzusetzen. Deutsche Spieler spielten wie eh und je, seit der Einführung von Lotterien und anderen Glücksspielen im Ausland. Diese Voraussetzungen und das Urteil lassen nur den Ausweg der Liberalisierung zu.

Welche Gründe führten zu dem Urteil?

Bei Glücksspielen geht es immer auch um gigantische Summen, die den Ländern als Steuereinnahmen zufließen. So werden Spielautomaten während ihrer Laufzeit pauschal monatlich besteuert. Genau wie die Steuern aus den Landeslotterien fließen sie den Ländern zu. Entsprechend groß ist der Werbeaufwand, der von den Lotteriegesellschaften betrieben wird, um ihr Glücksspiel zu vermarkten. Das Zulassen dieser Werbung steht im krassen Gegensatz zum Schutz der Spieler. Der EuGH vertrat in seinem Urteil die Ansicht, dass Deutschland durch diese Werbung und die nahezu ungehinderte Erreichbarkeit der Spielautomaten in Gasstätten und Spielhallen den Schutz unterläuft. Auf diese Weise ist der als Grund für ein staatliches Monopol anerkannte Schutz der Spieler nicht gegeben. Im Rückschluss entfällt damit auch der Grund für das Monopol selbst. Schaffen die Länder jedoch einen Staatsvertrag, der tatsächlich diese Hinderungsgründe beseitigt, dann würde auch das Monopol uneingeschränkt bestätigt werden. Die Richter wiesen explizit auf das offensichtliche Bestreben des Staates hin, der Maximierung der Einnahmen den Vorzug gegenüber dem Schutz der Bürger zu geben. Sie machten dies an den „intensiven Werbekampagnen“ fest, mit denen sich der Staat vom eigentlich, das Monopol begründenden, Schutzgedanken deutlich entfernt.

Welche Wege bleiben offen?

Natürlich könnte das Glücksspiel, ähnlich wie bei der Zigarettenwerbung, einem Verbot der Werbung unterworfen werden. Spielautomaten, so wie in fast allen Ländern Asiens, könnten auf lizenzierte Kasinobetriebe beschränkt werden. So würde der Schutzgedanke, der das Monopol als Einziges rechtfertigen würde, endlich auch wirklich umgesetzt. Jeder Spieler würde einer Personenkontrolle unterliegen, Sperrdatenbanken würden zu seinem Schutz greifen können. Angebotsseiten aus dem Ausland könnten blockiert werden und damit wäre eine wirkliche Kontrolle erreicht.

Auch könnte der Markt liberalisiert werden, ein Modell der Lizenzvergabe wäre eine denkbare Lösung. So würden alle Angebote tatsächlich dem Schutz durch die Gesetze unterliegen und die staatliche Einflussnahme, gleichermaßen wie die Steuereinnahmen blieben bestehen. Es würden sich viele Vorteile für Betreiber und Nutzer der Angebote aus einer gesamteuropäischen Lösung ergeben.

Was wünscht der Bürger – welche Kontrolle soll ihm noch zusätzlich auferlegt werden – und was möchte der Staat wirklich?

Kein Bürger möchte in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt werden. Gerade Deutschland, in seiner Flut von Paragrafen bereits erstickend, neigt dazu. Die politische Entwicklung der letzten Jahre stellt den Bürger unter „Generalverdacht“. Beim Grenzübertritt am Flughafen ist er der „verdächtige Terrorist“, der sein Handgepäck in klare Plastiktüten packen muss. Im Reisepass werden seine biometrischen Daten gespeichert, das Bankkonto kann vom Finanzamt ohne Information oder Einwilligung überprüft werden. Der Betreffende könnte ja ein Steuerhinterzieher sein. Dieser Logik folgend wäre auch jeder, der gelegentlich an einem Glücksspiel im Ausland teilnimmt, auch verdächtig spielsüchtig zu sein?! Als Bürger kann man sich nur die Frage stellen, müssen solche Maßnahmen wirklich sein?

Der Staat möchte Steuereinnahmen sichern und ausbauen. Aus diesem Grund tut er sich schwer mit allen Entscheidungen, die, die Einnahmen reduzieren könnten. Viel mehr Interesse hat der Schatzmeister, einer Landesregierung, Steuerausfälle durch nicht zu besteuernde Fremdanbieter zu verhindern.

Welche Entwicklungen wird es geben?

Dieser Frage ist Prof. Dr. Johannes Kreile in seinem Artikel „Die Liberalisierung des Glücksspielwesens in Deutschland steht bevor“ in der Ausgabe der „JUST.“ vom August 2010 nachgegangen. Er folgert in seinem Artikel das Sportwettenmonopol hat versagt. 96 Prozent des Sportwettenangebotes sind faktisch unreguliert. Näher wird auch auf die fiskalischen Aspekte eingegangen und angeführt, dass das BVerfG sich bereits grundsätzlich für eine mögliche Liberalisierung ausgesprochen hat. Mit dem im Jahr 2006 gesprochenen Urteil wäre somit zumindest verfassungsrechtlich der Weg frei für bahnbrechende Änderungen.

Vorschläge zu den anstehenden Veränderungen werden gegenwärtig gesammelt.

Die Universität Hohenheim behandelt gegenwärtig im 8. Symposium „Glückspiel“ „Vorschläge zur Ertüchtigung des Staatsvertrages nach dem EuGH-Urteil“. Das Symposium findet heute am 24.März und morgen am 25. März 2011 auf dem Gelände der Universität Hohenheim statt. Kompetente Experten aus der Politik, Wissenschaft und der Spielebranche werden diskutieren, auf die Ergebnisse dürfen die Bürger gespannt sein.

Weitere Informationen zu dem Thema bekommt ihr bei euren Casinoexperten.